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Stipendium hilft Studium mit Familienphase zu verbinden

Hochschule für Gesundheit am 2. Oktober 2020

Studentinnen der Hochschule für Gesundheit (hsg Bochum) können ein Studienstipendium erhalten, um ihre Familienphase besser mit dem Studium zu verbinden. Außerdem können sich Mitarbeiterinnen um ein Promotionsstipendium der Gleichstellungsbeauftragten bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Oktober 2020. Zwei Beispiele:

Angela Katzschke hat zwei Töchter und studiert seit September 2018 Ergotherapie an der hsg Bochum. Sie erhält ein Studienstipendium der Gleichstellungsbeauftragten. Foto: hsg Bochum/ck

Ein Studienstipendium erhält die 29-jährige Angela Katzschke seit Ende 2018. Die Mutter von zwei Töchtern im Alter von dreieinhalb Jahren und sieben Monaten studiert seit Ende 2018 Ergotherapie an der hsg Bochum.

„Das Stipendium ist für mich insofern eine große Hilfe, dass ich neben dem Studium und meinen Aufgaben als Mutter nicht auch noch einen Nebenjob aufnehmen musste, um unsere finanzielle Lage zu verbessern. Mit der finanziellen Unterstützung durch das Gleichstellungsstipendium ist der Spagat, mein Studium zu bewältigen und gleichzeitig meine Erziehungsaufgaben meinen Vorstellungen entsprechend auszufüllen, sehr erleichtert worden. Ich kann mich besser auf das Studium konzentrieren und somit bessere Leistungen erzielen“, erklärte Angela Katzschke.

Beim Studienstipendium handelt es sich um eine finanzielle Förderung in Höhe von 300 Euro im Monat für weibliche Studierende, die schwanger sind und/oder ihr Studium mit Erziehungsaufgaben vereinbaren. Das Promotionsstipendium in Höhe von monatlich 100 Euro richtet sich an Mitarbeiterinnen, die sich in einem Promotionsverfahren befinden und schwanger sind und/oder das Promotionsverfahren mit Erziehungsaufgaben vereinbaren.

Annika Bode hatte ab November 2017 ein solches Promotionsstipendium erhalten. Die Doktorandin ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Studienbereich Hebammenwissenschaft und hat Kinder im Alter von drei und zehn Jahren. An der Hochschule kümmert sie sich vorrangig um die Umsetzung des Hebammenreformgesetzes, die Organisation der staatlichen Prüfungen und die Unterstützung der Internationalisierung im Studienbereich Hebammenwissenschaft. Bis August 2019 hatte sie Teilzeitstellen an der Hochschule Osnabrück und an der hsg Bochum; danach stockte sie an der hsg Bochum auf.

Das Thema ihrer Promotion, mit der sie im Jahr 2016 begann, hat sie im Rahmen des kooperativen Forschungskollegs ‚Familiengesundheit im Lebensverlauf‘ der Hochschule Osnabrück und der Universität Witten/Herdecke entwickelt und heißt ‚Frauengesundheit im Kontext der Vereinbarkeit von Beruf und Familie‘.

Annika Bode befragte Mütter, deren jüngstes Kind zwischen 12 und 36 Monate alt war, mithilfe eines Online-Fragebogens. Die Wissenschaftlerin hinterfragt, inwieweit Einflussfaktoren im Zusammenhang zur mütterlichen Gesundheit stehen und vergleicht dabei berufstätige und nicht-berufstätige Frauen. Bode: „Hierzu habe ich knapp 1.200 beantwortete Fragebögen zurückerhalten und stehe noch am Anfang der Auswertung.“ Ihre Promotion ist eine kumulative Arbeit, also einer Arbeit, die aus insgesamt drei Artikeln in wissenschaftlichen Fachzeitschriften besteht.

„Ein bisheriges Ergebnis meiner Arbeit ist, dass mit zunehmender Kinderzahl die Mütter signifikant weniger Stunden beruflich tätig sind und das subjektive Gesundheitsempfinden signifikant schlechter bewertet wird. Im Zuge eines Gruppenvergleichs zwischen den berufstätigen und nicht berufstätigen Müttern zeigt sich, dass die Zahl der Kinder nur für die subjektive Gesundheitseinschätzung der Gruppe der nicht erwerbstätigen Mütter wesentlich ist“, sagte Annika Bode.

Das Stipendium hat ihr zusätzliche Zeit für ihre Promotion ermöglicht, da das Geld auch in die Kinderbetreuung geflossen ist. „In Anlehnung an das Thema meiner Promotion kann ich sagen, dass mich das Stipendium bei der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Promotion unterstützt hat“, so Bode.

„Stipendien sind ein bedeutsames Instrument für die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern. Entscheidend ist die Unterstützung zum Beispiel in der Familienphase, um bei Doppel- oder Mehrfachbelastungen nicht die eigene Entwicklung und Karriere zurückstellen zu müssen. Es geht uns dabei um die gezielte und individuelle Förderung begabter Studentinnen und Akademikerinnen. Auch ich habe die Erfahrung machen können, dass eine Förderung in dieser Zeit eine wertvolle Unterstützung darstellt. So half mir zum Beispiel ein Stipendium aus der Gleichstellungsförderung auf meinem Weg zur Habilitation“, sagte Dr. habil. Renate Schramek, Professorin für Gesundheitsdidaktik und Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der hsg Bochum, und appellierte, sich jetzt um ein Stipendium zu bewerben.

Neben den beiden Stipendien werden hervorragende studentische Abschlussarbeiten mit einem einmaligen Betrag von 200 Euro prämiert, die sich mit einem Thema befassen, das einen inhaltlichen Bezug zum Diversitymerkmal ‚Gender‘ hat. Die schriftlichen Bewerbungen zur Prämierung der Abschlussarbeit sind zum 1. November bei Abschluss im Sommersemester oder bis zum 1. April bei Abschluss im Wintersemester eines Jahres möglich. Der Bewerbung sind die Abschlussarbeit in einfacher Ausfertigung und eine kurze Stellungnahme von der*dem Erst- oder Zweitgutachter*in der Abschlussarbeit beizufügen.

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