Wir können Gesundheit

Umsetzungshürden der einrichtungsbezogenen Impfflicht?

Deutsches Krankenhausinstitut e.V. am 1. März 2022

Ab dem 16. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und anderen Gesundheitseinrichtungen. Sie soll insbesondere ältere und kranke Menschen besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen.

Wo sehen Sie Umsetzungshürden bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zum 16.  März 2022 eingeführt werden wird?

Klicken Sie einfach auf die Frage. Es öffnet sich dann ein Link, in dem Sie Ihre Antworten schnell und unkompliziert abgeben können!

Was haben die anderen geantwortet? Das Ergebnis erfahren Sie immer am Anfang des Folgemonats über den DKI-Newsletter und auf unserer Homepage.

In der letzten Ministerpräsidentenkonferenz vom 24. Januar wurde geplant, dass Engpässen bei den PCR-Tests mit einer Priorisierung entgegengesteuert werden soll. Bestimmte Bevölkerungsgruppen (vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, z. B. Personal insbesondere in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und für Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe) sollen dann bevorzugt Anspruch auf PCR Tests erhalten. Die Antworten zeigen eine Tendenz zur Priorisierung.

Für die ausführlichen Ergebnisse klicken Sie bitte ➔ hier.

Haben Sie eine Idee für die DKI „Frage des Monats“? Dann schicken Sie uns diese gerne über forschung@dki.de

Gesundheitsforschung

© 2024 MedEcon Ruhr - Netzwerk der Gesundheitswirtschaft an der Ruhr

Wir können Gesundheit
MedEcon Ruhr