ZFA-Ausbildung mit Update bei Digitalisierung, Medizinprodukten und Kommunikation
Dass die Ansprüche an ihren Beruf hoch sind, erfahren die mehr als 200.000 Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) jeden Tag: Gegenüber Patientinnen und Patienten müssen sie verständnisvoll und einfühlsam sein. Qualitäts- und Hygienemanagement verlangen sorgfältiges und verantwortungsvolles Arbeiten. Terminplanung und Behandlungsassistenz erfordern komplexes (zahn)medizinisches Fachwissen und vorausschauendes Denken. Für Dokumentation und Abrechnung sind zudem verwaltungstechnische Kenntnisse unbedingt notwendig.
Diese Anforderungen lernen ZFA in ihrer dreijährigen dualen Ausbildung zu meistern. Aber nur durch regelmäßiges Fort- und Weiterbilden ist es ihnen möglich, mit dem rasanten Fortschritt in Zahnmedizin, Wissenschaft und Technik, aber auch mit gesellschaftlich und demografisch bedingten Veränderungen mitzuhalten.
Um mit dieser Entwicklung mitzugehen, war nach mehr als 20 Jahren eine Modernisierung der Ausbildungsordnung (AO) notwendig. Diese Novellierung ist seit heute offiziell in Kraft.
„Ich freue mich, die neue AO in die Praxis umzusetzen“, sagt Sylvia Gabel, Referatsleiterin ZFA im Verband medizinischer Fachberufe e.V. und Sachverständige im Neuordnungsverfahren. „Alle Beteiligten haben in den vergangenen beiden Jahren sehr viel Arbeit hineingesteckt, um das Update für die Praxis zu gestalten. Überholtes wurde ausgemistet, dafür viele andere Schwerpunkte vertieft.“
So sind erstmals Digitalisierung und Nachhaltigkeit eigene Berufsbildpositionen. Intensiver sollen die Betreuung der Patientinnen und Patienten, aber auch Kommunikation und Kooperation vermittelt werden. ZFA müssen auf die Erwartungen und Wünsche der Patientinnen und Patienten eingehen und soziale, psychische und somatische Kontextfaktoren beachten. Diese Kompetenzen sind besonders wichtig beim Umgang mit Menschen mit Behinderung, besonderen Unterstützungsbedarfen, bei Kindern, Risiko- und ängstlichen Patienten. Dabei geht sowohl um situations- und adressatengerechtes Kommunizieren als auch um die Berücksichtigung soziokultureller Unterschiede.
Aufgewertet wurde zudem das Aufbereiten von Medizinprodukten, das jetzt in einer eigenständigen Berufsbildposition detailliert geregelt ist. Weitere Modernisierungen betreffen die bildgebenden Verfahren unter Beachtung von Strahlenschutzmaßnahmen.
Neu und ganz entscheidend für die Ausbildungspraxis ist die gestreckte Abschlussprüfung (GAP), so Sylvia Gabel: „Die bisherige Zwischenprüfung entfällt. Dafür gibt es den ersten Teil der GAP im vierten Ausbildungshalbjahr, der mit 35 Prozent in die Gesamtabschlussnote einfließt. Das heißt, die betreffenden Lerninhalte müssen bis zu diesem Zeitpunkt vermittelt worden sein.“
Das setze alle Beteiligte schon etwas unter Druck, bemerkt Sylvia Gabel: „Aber es führt hoffentlich auch dazu, dass die Ausbildung strukturierter durchgeführt wird.“ Sie wünscht sich gleichzeitig, dass Berufsbild und Ausbildung mit den aktualisierten Inhalten auch attraktiver werden. „Wir müssen neue Gedanken umsetzen und dürfen den Spaß an der Ausbildung nicht vergessen.“ Gute Unterstützung und Hilfestellung gibt ihrer Ansicht nach die Umsetzungshilfe, die vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) herausgegeben wurde.
Ende 2020 wurden in Deutschlands Zahnarztpraxen mehr als 31.000 junge Menschen zur bzw. zum Zahnmedizinischen Fachangestellten ausgebildet. Damit gehört dieser Beruf zu den zehn am häufigsten gewählten dualen Ausbildungsberufen. Dennoch ist der Fachkräftemangel überall spürbar. Seit 2019 zählt der Beruf offiziell zu den Engpassberufen.
Zur neuen Ausbildungsordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte