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Verlässliche Finanzierung eingefordert

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See am 15. Juni 2023

Der Rechnungsabschluss für das Jahr 2022 stand bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See auf der Agenda.

Die Vertreterversammlung, das „Parlament“ der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS), befasste sich in ihrer Sitzung am 14. Juni 2023 mit dem Rechnungsabschluss der KBS für das Jahr 2022 sowie mit der aktuellen Lage.

Für Leistungen der Alterssicherung gab die KBS im Jahr 2022 insgesamt 28,5 Milliarden Euro aus. Im Jahr 2023 erwartet die Rentenversicherung in den alten Bundesländern eine Rentenerhöhung in Höhe von 4,39 Prozent; in den neuen Bundesländern wird es eine Rentenanpassung um 5,86 Prozent geben. Ab dem 1. Juli 2023 gilt somit in Ost und West ein einheitlicher Rentenwert in Höhe von 37,60 Euro. Diese Angleichung erfolgt ein Jahr früher als geplant.

Die Kranken- und Pflegeversicherung der KBS, die KNAPPSCHAFT, gab im Jahr 2022 rund 10,5 Milliarden Euro für Versicherungsleistungen aus. Dabei konnte allein die Krankenversicherung einen Überschuss von 20,7 Millionen Euro erwirtschaften.

Die KNAPPSCHAFT sieht das Gesamtsystem der gesetzlichen Krankenversicherung vor großen finanziellen Herausforderungen. Dazu erklärte Robert Prill, Vorsitzender der Vertreterversammlung und Versichertenvertreter: „Die gesetzliche Krankenversicherung benötigt dringend nachhaltige Reformmaßnahmen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung. Wichtig ist, dass nicht – wie sich aktuell erneut abzeichnet – allein die Beitragszahlenden belastet werden. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten darf nicht beeinträchtigt werden.“

Frank Vanhofen, stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung und Arbeitgebervertreter, fügte hinzu: „Die gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Krankenkassen sind auch angemessen durch eine Finanzierung aus Steuermitteln zu vergüten. Hierzu gehören adäquate Erstattungen für die Gesundheitsversorgung der Bürgergeld-Beziehenden. Außerdem kann die gesetzliche Krankenversicherung entlastet werden, indem die Mehrwertsteuer für Arzneimittel von 19 auf 7 Prozent gesenkt wird. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum in Deutschland der ermäßigte Mehrwertsteuersatz zum Beispiel für die meisten Lebensmittel fällig ist, aber für lebenswichtige Arzneimittel der volle Mehrwertsteuersatz. Dabei gilt in den meisten europäischen Ländern eine ermäßigte Besteuerung auf Arzneimittel.“ Die Absenkung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent würde zu einer Entlastung der Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung um 6 Milliarden Euro führen. In Beitragssatzpunkten wäre grundsätzlich eine Absenkung des allgemeinen Beitragssatzes um etwa 0,4 Prozent möglich.

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