120 Gäste informierten sich über ein selbstbestimmtes Lebensende
Jedes Leben ist endlich, doch niemand beschäftigt sich gerne mit seiner letzten Lebensphase. Dabei ist es wichtig, rechtzeitig für sich persönlich zu überlegen, was Angehörige und Ärzte über die eigenen Behandlungswünsche zum Lebensende wissen sollten.
Vielleicht fällt irgendwann in einem Arztgespräch das Wort »palliativ«. Und jetzt? Was bedeutet das für die medizinische Versorgung? Oder Sie kommen durch einen Notfall auf eine Intensivstation und haben keine Vorsorgevollmacht getroffen. Was soll dann geschehen? Es gibt Fragen, die können nur Sie selbst beantworten.
Genau um diese Themen drehte es sich beim großen Ethik-Forum Anfang März 2024 im Knappschaftskrankenhaus Recklinghausen. Rund 120 Besucherinnen und Besucher informierten sich über Möglichkeiten, die sie treffen können, um ihr selbstbestimmtes Lebensende vorzubereiten. Untermauert mit zahlreichen Beispielen aus der Intensiv- und der Palliativmedizin im Klinikum Vest machten die Referenten des Ethik-Forums den Besucherinnen und Besuchern eindringlich klar, wie wichtig es ist, unter anderem eine Patientenverfügung zu verfassen.
Unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand kann jeder von uns plötzlich in eine Lage geraten, in der er oder sie nicht mehr selbst über eine medizinische Behandlung oder einen ärztlichen Eingriff entscheiden kann, zum Beispiel aufgrund eines plötzlichen, schweren Unfalls oder einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung. „Wenn in einem Arztgespräch das Wort ‚palliativ‘ fällt, dann gehen oftmals viele Betroffene und Angehörigen davon aus, dass sich der Betroffene bereits im Sterbeprozess befindet oder dies zeitnah eintritt. Das muss aber keineswegs der Fall sein. Es gibt durchaus Situationen, in denen Patienten noch Jahre leben können, trotz einer fortgeschrittenen und meist nicht mehr heilbaren Erkrankung. Das Bestreben der Palliativmedizin ist, die verbleibende Lebenszeit im Sinne des Patienten bestmöglich zu gestalten und Lebensqualität zu erhalten bzw. diese zu verbessern. Hierzu gehören unter anderem Schmerzfreiheit und Symptomkontrolle, die in interdisziplinären Therapieansätzen behandelt werden“, erklärt Dr. Michael Klein, Chefarzt der Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin.
Amrei-Luisa Berger, Fachanwältin für Medizinrecht und Leitung Recht und Compliance im Klinikum Vest: „Mit einer Patientenverfügung legen Sie für den Fall Ihrer Einwilligungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich fest, dass in einer bestimmten Situation medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Damit wird sichergestellt, dass Ihr Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn Sie diesen nicht mehr äußern können. Daher sollte das Verfassen der Patientenverfügung nicht erst im hohen Alter geschehen, sondern frühzeitig. Die Patientenverfügung muss eigenhändig unterschrieben und bestimmt genug sein. Sie kann vom Verfasser jederzeit widerrufen oder abgeändert werden, sollte sich der persönliche Wille geändert haben.“
„Wichtig ist, dass die Patientenverfügung bei klarem Verstand formuliert ist und dass aus ihr der klare Wille des Patienten hervorgeht. Im Internet gibt es zahlreiche Formulierungshilfen“, sagt Prof. Dr. Hans-Georg Bone, Ärztlicher Direktor des Klinikums Vest.
Dr. Hans Christian Atzpodien, Hauptgeschäftsführer des Klinikums Vest: „Es ist nur menschlich, dass es uns schwerfällt, uns mit unserem eigenen Lebensende auseinanderzusetzen. Umso wichtiger ist es, möglichst frühzeitig gewisse persönliche Entscheidungen über medizinische Behandlungsmaßnahmen zu treffen, denn damit erleichtern wir unseren Angehörigen derartige Entscheidungen in emotionalen Situationen bzw. nehmen sie ihnen bestenfalls ganz ab.“