Maßnahmen gegen Gewalt in der Notaufnahme
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Notaufnahmen sind häufig von verbaler oder körperlicher Gewalt betroffen. Um sie zu schützen, müssen Kliniken aktiv werden. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat für Klinikleitungen die wichtigsten Maßnahmen gegen Gewalt zusammengestellt.
Warum trifft es ausgerechnet Notaufnahmen?
Dass Notaufnahmen öfter als andere Bereiche in Kliniken von Gewalt betroffen sind, liegt an den Rahmenbedingungen: Patienten und Patientinnen befinden sich in emotionalen Ausnahmesituationen, haben Schmerzen und Ängste. Auch die sie begleitenden Angehörigen empfinden Ungewissheit und Hilflosigkeit.
In der Notaufnahme treffen diese emotionalisierten Menschen nicht selten auf Gegebenheiten, die das Entstehen aggressiver und gewalttätiger Handlungen begünstigen können: lange Wartezeiten, Personalmangel und damit einhergehend fehlende Ansprechpersonen. Nachts arbeiten die Mitarbeitenden der Notaufnahme zudem häufiger außer Ruf- und Hörweite von Kollegen und Kolleginnen. Auf die inakzeptable Gewalt im Gesundheitsdienst machte zuletzt auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit der Kampagne #GewaltAngehen aufmerksam.
Zehn Maßnahmen gegen Gewalt
Unternehmen müssen für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten sorgen. Dazu gehört auch, sie bestmöglich vor Gewalt zu schützen. Für Kliniken heißt das: Maßnahmen zur Prävention und zum Umgang mit Gewalt sowie zur Nachsorge entwickeln und umsetzen.
Wie aber lassen sich Beschäftigte angemessen schützen? Aus Sicht der BGW stellen die folgenden zehn Maßnahmen den Mindeststandard zur Gewaltprävention in der Notaufnahme dar:
- Zugangskontrolle zum Haus und zur Notaufnahme
- sichere Empfangsbereiche und Anmeldetresen
- sicherer Rückzugsort
- Deeskalationstrainings
- Notfallplan und Unterweisung
- Bekleidung, die das Verletzungsrisiko verringert
- Absprachen mit der Polizei
- Notruf: Hilfe holen oder rufen können
- Nachsorgekonzept
- Erfassung und Auswertung von Übergriffen
Gefährdungsbeurteilung bleibt unverzichtbar
Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen sowie Informationen zu den Präventionsangeboten der BGW gibt es auf www.bgw-online.de/mindeststandards-notaufnahme.
Welche Schutzmaßnahmen wo, in welchem Umfang und mit welcher Dringlichkeit erforderlich sind, legt die Unternehmensleitung in der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung fest. Geeignete Maßnahmen zur Gewaltprävention sind umso wichtiger, je höher die Übergriffgefahr ist und je häufiger außer Sicht- und Hörweite von Kolleginnen und Kollegen gearbeitet wird.