Wir können Gesundheit

Vierter Weiterbildungskurs erfolgreich abgeschlossen

Hochschule für Gesundheit am 14. Juni 2017

Gruppenbild
Einige der Absolventinnen des vierten Weiterbildungskurses mit Wissenschaftlerinnen des Studienbereiches Hebammenwissenschaft

16 Praxisanleiterinnen der kooperierenden Kliniken und außerklinischen Einrichtungen des Studienbereiches Hebammenwissenschaft erhielten am 9. Juni 2017 ihr Abschlusszertifikat von der Hochschule für Gesundheit (hsg). Die bereits vierte Weiterbildung Praxisanleitung der hsg ist damit erfolgreich beendet. Der fünfte Kurs startet im Oktober 2017.

An dieser Weiterbildung haben sowohl angestellte als auch freiberuflich tätige Hebammen sowie Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegerinnen teilgenommen und sich somit dafür qualifiziert, Wissen aus der Theorie an die Hebammenstudierenden in der Praxis weiterzugeben. Der Kurs umfasst 210 Stunden, von denen 130 außerhalb der Hochschule als Selbstlernzeit stattfanden, die für Hospitationen, Recherche, Literaturarbeit und Hausarbeiten genutzt wurden. An zehn Präsenztagen trafen sich die Praxisanleiterinnen in der hsg.

Bisher haben seit dem Jahr 2012 insgesamt 118 Teilnehmer*innen diese Weiterbildung an der hsg absolviert.
„Im primärqualifizierenden Bachelorstudiengang Hebammenkunde haben wir drei Lernorte – Theorie, Skills-Lab und Praxis. Dabei ist die Vernetzung dieser drei Lernorte immens wichtig. Wir müssen uns darauf verlassen können, dass die Hebammenstudierenden kompetent und gut in der Praxis angeleitet und unterstützt werden. Deshalb freue ich mich sehr, dass weitere 16 engagierte Mitarbeiterinnen aus unseren Kooperationseinrichtungen sowie außerklinischen Praxen die Weiterbildung erfolgreich absolviert haben“, erklärte Prof. Dr. Nicola Bauer, Leiterin des Studienbereichs Hebammenwissenschaft der hsg. „Ich bin begeistert vom Engagement und dem Durchhaltevermögen der Teilnehmerinnen, die trotz hoher Arbeitsbelastung und weiten Anfahrtswegen die berufsbegleitende Weiterbildung absolviert haben. Wir wissen um die Wichtigkeit der Weiterbildung und freuen uns ab Oktober 2017 einen weiteren Kurs anbieten zu können. Da werdende Hebammen in der Praxis bisher überwiegend von erfahrenen Hebammen ohne eine Qualifikation zur Praxisanleitung begleitet werden, ist diese vom Studienbereich initiierte Weiterbildung eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der praktischen Ausbildung von Hebammen.“

Dagmar Benning, Hebamme und Praxisanleiterin im St. Marien-Hospital Gelsenkirchen-Buer, hat an dem aktuellen Kurs teilgenommen. Sie sagt: „Mir ist es als überzeugte Kreißsaalhebamme ein Herzensanliegen, die verschiedenen Facetten des Hebammenberufes begeistert weiterzugeben. Ich möchte meinen Teil dazu beitragen, dass die jungen Kolleginnen mit Hochschulabschluss sich trotz der Widrigkeiten des Angestelltenverhältnisses gerne nach ihrem Abschluss der Kreissaalarbeit stellen, um ihre sehr guten theoretischen Kenntnisse in der alltäglichen Arbeit vertiefen und verfeinern können. Alle Gebärenden haben gut ausgebildete, motivierte und zugewandte Hebammen verdient. Hierzu möchte ich auch in der Zukunft als Praxisanleiterin beitragen!“

Zu den Inhalten des Weiterbildungskurses gehören Didaktik und Methodik ebenso wie wissenschaftliches Arbeiten, Kommunikation und die Vermittlung der Lerninhalte aus den Modulen des Studiengangs Hebammenkunde der hsg. Der Kurs erfüllt die landeseinheitlichen Kriterien für die Weiterbildung zur Praxisanleitung des Landes Nordrhein-Westfalen und wird mit sieben Leistungspunkten nach EU-Standard (European Credit Transfer and Accumulation System – ECTS) bescheinigt. Die Kosten für die Weiterbildung trägt die hsg.

Der fünfte Weiterbildungskurs für Praxisanleiter*innen findet ab dem 19. Oktober 2017 an der hsg statt. Interessierte Mitarbeiter*innen der kooperierenden klinischen und außerklinischen Praxiseinrichtungen können sich bis zum 14. Juli 2017 schriftlich, per Fax oder E-Mail (Kristina Luksch, kristina.luksch@hs-gesundheit.de) bewerben. Für die Bewerbung werden ein tabellarischer Lebenslauf, eine Kopie der Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung sowie ein einseitiges Motivationsschreiben benötigt.

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