Altersgrenzen von 18 Jahren in Versorgungsverträgen gefordert
Bis in den Dezember haben sich die Gespräche von rehaKIND mit verschiedenen Kostenträgern, allen voran der AOK Rheinland/Hamburg, medizinischen Experten, Partnervereinen aus dem Aktionsbündnis Kinderreha und verschiedenen Instanzen aus der Politik hingezogen … noch ist kein für rehaKINd e.V. akzeptabler Kompromiss erzielt.
Die Internationale Fördergemeinschaft kritisiert weiterhin, die mutwillig gezogenen Altersgrenzen von teilweise 12 und 14 Jahren in den Versorgungsverträgen für Hilfsmittel, Pflege und z.T. medizinische Leistungen. Es kann nicht sein, dass behinderte Kinder in einem besonders prägenden Alter, nämlich der Pubertät, wie „kleine Erwachsene“ behandelt werden, wo es doch ansonsten in der Rechtsprechung und Gesellschaft mindestens die Altersgrenze von 18 Jahren gibt, z.T. geht sie hoch bis 27 (Kindergeld).
Wenn man analog zur Hilfsmittelrichtlinie verfahren würde, welche die ICF als internationale Klassifikation zugrunde legt, müsste man jede feste Grenze ablehnen, die Ressourcen und Defizite jedes Patienten von der Geburt bis zum Tode individuell betrachten.
Über eine Veröffentlichung und Verbreitung dieses Beitrags in Ihren Medien freuen wir uns und stellen Ihnen auch gern Hintergrundmaterial und/oder Fotos zur Verfügung.
Für Ihre engagierte Unterstützung im vergangenen Jahr möchte ich mich herzlich bedanken und darf Ihnen versichern, dass rehaKIND auch in 2018 aktiv für eine optimale Versorgung von Kindern und jungen Menschen einsteht: Unser Motto „Kinderreha ist kein Luxus“ werden wir auf vielen (Fach)Veranstaltungen fachlich vertreten, denn am Ende wollen wir alle gemeinsam Chancen sichern, für alle Kinder und Jugendlichen.