Praxen und Krankenhäuser für die Telematikinfrastruktur ausgerüstet
Die i-SOLUTIONS Health GmbH, Hersteller von Informationssystemen für das Gesundheitswesen, verbindet Praxen und Krankenhäuser mit der Telematikinfrastruktur (TI), deren Nutzung ab Januar 2019 verpflichtend wird. Bei der Anbindung der Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur arbeitet i-SOLUTIONS Health eng mit der T-Systems zusammen, die dem IT-Spezialisten den TI-Konnektor zuliefert.
Die TI soll künftig Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen miteinander vernetzen und einen sicheren Datenaustausch über Sektorengrenzen hinweg ermöglichen. Die erste Online-Anwendung innerhalb der Telematikinfrastruktur ist das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Zur Anbindung an die neue Infrastruktur sind verschiedene zertifizierte Dienste und Hardware-Komponenten notwendig.
Herausforderung für die Leistungserbringer
Um die Telematikinfrastruktur nutzen zu können, benötigen Krankenhäuser und Praxen verschiedene Komponenten und Dienste, die von der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) zugelassen sind. Die i-SOLUTIONS Health GmbH ist seit vielen Jahren maßgeblich an der Entwicklung der Telematikinfrastruktur mitbeteiligt und bietet Gesundheitsdienstleistern ein Rundum-Sorglos-Paket zur Anbindung an die TI – vom Konnektor über Kartenterminals, dem VPN-Zugangsdienst bis hin zur Installation und Schulung der Anwender. Derzeit läuft das Zulassungsverfahren als „Anbieter VPN – Zugangsdienst“ bei der gematik, welches bis voraussichtlich Ende September 2018 abgeschlossen sein wird. Damit will der IT-Dienstleister sein Service-Angebot rund um die TI-Anbindung komplettieren.
Verpflichtender Anschluss an die TI bis 31. Dezember 2018
Die Basis für die Telematikinfrastruktur bildet das E-Health-Gesetz. Dieses hat zum Ziel, die Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz in der Patientenversorgung zu optimieren. Zudem beinhaltet es einen Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur und nutzbringender Anwendungen auf Basis der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Mit dem E-Health-Gesetz sind nicht nur die künftigen Anwendungen der TI festgeschrieben, sondern auch das Zeitfenster für eine bundesweite Einführung. So gibt das E-Health-Gesetz vor, dass alle Akteure bis zum 31. Dezember 2018 an die TI angeschlossen sein und das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) als erste verpflichtende Anwendung nutzen sollen.
VSDM – Automatisierter Datenabgleich auf der eGK
Die persönlichen Versichertenstammdaten von gesetzlich Krankenversicherten werden auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Bisher können diese in Krankenhaus oder Praxis jedoch nur eingelesen, nicht aber aktualisiert und auf Gültigkeit geprüft werden. Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) im Rahmen der TI macht dies künftig möglich. Bei jedem Arzttermin werden die Daten auf der eGK geprüft, aktualisiert und mit den Abrechnungsunterlagen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nachgewiesen.
„Wir haben für unsere Anwender in Kliniken, Krankenhäusern und Praxen ein Gesamtpaket entwickelt, das einen funktionierenden Anschluss an die Telematikinfrastruktur sicher stellt und flexibel an unterschiedliche organisatorische und technische Anforderungen angepasst werden kann“, so Joachim Schweizer, operativer Geschäftsführer der i-SOLUTIONS Health GmbH. „Wir haben die laufenden Entwicklungen und Abstimmungen der Spitzenverbände genau im Blick, um unsere Lösung schnell an neue Möglichkeiten und Erfordernisse anzupassen.“