Qualität der Kinderversorgungen gefährdet?
rehaKIND, die Internationale Fördergemeinschaft Kinder- und Jugendrehabilitation e.V., sieht individuelle Hilfsmittelversorgung für behinderte Kinder gefährdet, weil diese kleine Gruppe schwerbetroffener junger Menschen zum Teil bei Vertragsabschlüssen aus dem Fokus gerät. Hier bietet die Internationale Fördergemeinschaft Kostenträgern seit Jahren neutrale Beratung an, die auf die Versorgungsstrukturen und Bedarfsermittlung nach ICF und deren Umsetzungsmöglichkeiten hinweist. Nicht immer werden diese Chancen im Vorfeld der Vertragsabschlüsse wahrgenommen, aber es gibt, wie der aktuelle Beatmungsvertrag der AOK Niedersachen zeigt, auch positive Ausführungen. Hier wurde die Altersgrenze auf 18 Jahre hochgesetzt und über Kostenvoranschläge, angepasste Erstattungspreise und Einzelfalllösungen soll die individuelle zukunftsgerichtete Versorgung im Gespräch mit allen Beteiligten sichergestellt werden. rehaKIND wird die tatsächliche Umsetzung der positiven Entwicklung und die Einhaltung der Absichtserklärungen beobachten.
Die Techniker Krankenkasse (TK) hat im aktuellen Beatmungsvertrag / Medizintechnik die Altersgrenze für Kinder bis 16 Jahren gefunden. Positiv hervorzuheben ist, dass die TK kurz vor Toresschluss eine Korrektur vorgenommen hat, jedoch wurde dieser Kompromiss „übers Knie gebrochen“, da der Vertrag in seiner verabschiedeten Form bereits im Beitrittsverfahren war und die TK im Vorfeld auf ein vertiefendes Beratungsgespräch mit rehaKIND verzichtet hat. Aber auch eine Altersgrenze von 16 Jahren ist willkürlich und weder gesetzlich festgelegt noch wissenschaftlich belegt. Unberücksichtigt bleibt völlig, dass gerade die Pubertät für alle Kinder eine Phase entscheidender körperlicher und seelischer Entwicklung ist. Und für Kinder mit Behinderungen ist diese Lebensphase häufig noch viel schwieriger, insbesondere, wenn krankheitsbedingt Entwicklungsverzögerungen bestehen. Hier können individuell gestaltete Versorgungen auf die speziellen Bedürfnisse zugeschnitten entscheidend den Weg in ein möglichst selbstständiges Erwachsenenalter ebnen. rehaKIND wird die weiteren Entwicklungen genau beobachten.
Auch die Bahn BKK bietet zur Zeit Verträge im Bereich Beatmung und Tracheostoma an, ein Beitrittsverfahren nach Art des Open House, welches im kommenden TVSG (Termin-Versorgungsgesetz) abgeschafft werden soll. Hier hört das „Kindsein“ bereits bei 12 Jahren auf, dies ist absolut willkürlich und soll zu Ersparnissen auf dem Rücken der behinderten Kinder und ihrer Familien führen. Interessant ist, dass die Bahn BKK eine Aktionärskasse der GWQ ist, welche bereits nach konstruktivem Austausch mit rehaKIND die Altersgrenzen durchgehend auf 18 Jahren festgeschrieben hat.
Soll hier noch kurz vor Inkrafttreten des TVSG ein Vertrag „durchgepaukt“ werden, der dann später nicht mehr rechtskonform wäre? Vielleicht besinnt sich die Bahn BKK noch eines besseren, da derzeit Verhandlungsversuche mit interessierten Versorgern stattfinden. Dabei sind auch Mitglieder der AG Kinderbeatmung von rehaKIND.
rehaKIND wird sich auch zukünftig zu allen Vertragsvorschlägen mit inhaltlichen Anmerkungen im Vorfeld positionieren und Fehlentwicklungen kommentieren, bevor sie durch Verträge Alltagsrealität für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen und chronischen Krankheiten werden.