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Überleitung DRK-Schwesternschaft

Universitätsmedizin Essen mit Ergebnis sehr zufrieden

Universitätsmedizin Essen am 4. April 2018

Am Ostersamstag, 31. März, ist die offizielle Frist für die Überleitungsangebote der Universitätsmedizin Essen an die Pflegekräfte der DRK-Schwesternschaft Essen abgelaufen. Nach finaler Durchsicht der eingegangenen Unterlagen zu Beginn der Woche kann die Universitätsmedizin Essen hochzufrieden mitteilen: 877 der im Universitätsklinikum Essen tätigen DRK-Mitglieder und fast 95 Prozent der aktiven Krankenschwestern und Krankenpfleger haben die Überleitungsvereinbarung unterschrieben und sind künftig ordnungsgemäße Beschäftigte am Universitätsklinikum und dessen Tochterunternehmen.

„Wir sind außerordentlich erfreut, dass so viele der geschätzten wie bewährten Pflegekräfte unser Angebot angenommen haben und damit ihre persönliche Zukunft in unserem Hause sehen“, sagt Prof. Jochen A. Werner, Vorstandsvorsitzender der Universitätsmedizin Essen. Andrea Schmidt-Rumposch, Pflegedirektorin der Universitätsmedizin Essen, ergänzt: „Es hat sich sichtbar gelohnt, dass wir von Anfang an und bis zur letzten Minute intensiv um jede Pflegekraft geworben haben.“

Vor einem Jahr hatte das Bundesarbeitsgericht Erfurt ein Urteil verkündet, mit dem die DRK-Schwesternschaften in Krankenhäusern ihren arbeitsrechtlichen Sonderstatus abgeben mussten. So hatte zuvor auch der Europäische Gerichtshof geurteilt. Aufsichtsrat und Vorstand der Universitätsmedizin Essen hatten damals umgehend reagiert und allen DRK-Schwestern ein freiwilliges Übernahmeangebot unterbreitet. „Wir haben das Urteil ja nie als Belastung verstanden, sondern immer als eine Chance“, sagt Prof. Dieter Bitter-Suermann, Vorsitzender des Aufsichtsrats des Universitätsklinikums Essen. Und betont: „Aus der Integration ergibt sich die Notwendigkeit, Personalzuständigkeit, Personalführung und Personalentwicklung künftig aus einem Guss zu gestalten. Davon profitieren sowohl das Unternehmen als auch unsere Beschäftigten. So ist die die Universitätsmedizin Essen für die anstehenden Herausforderungen noch besser aufgestellt.“

Aufsichtsrat und Vorstand des Universitätsklinikums hatten von Anfang an betont, „dass uns sehr daran gelegen ist, alle bei uns tätigen DRK-Mitglieder davon zu überzeugen, sie auch weiterhin als Beschäftigte am Klinikum zu halten: Weil es nicht um Gestellungsverträge oder Kooperationen geht, sondern um Menschen, die als Pflegekräfte und Kolleginnen an der Universitätsmedizin Essen außerordentlich geschätzt werden.“ Der Vorstand organisierte deshalb in den vergangenen zwölf Monaten zahlreiche Informationsveranstaltungen, es gab zudem hunderte individueller Beratungsgespräche. Ein Engagement mit zählbarem Erfolg: Fast 95 Prozent der aktiven examinierten Krankenschwestern und Krankenpfleger, die auf den Stationen, im OP und Funktionsdiensten tätig sind, haben bis 31. März die Überleitungsvereinbarung unterschrieben, darunter fast alle Führungskräfte der DRK-Schwesternschaft Essen.

Neben dem freiwilligen Übernahmeangebot wurde vor einem Jahr mit Blick auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts auch der bestehende Gestellungsvertrag zwischen der Universitätsmedizin Essen und der DRK-Schwesternschaft Essen in einen bis 30. September 2018 befristeten Arbeitnehmerüberlassungsvertrag überführt. Damit endet im Spätsommer die seit 1913 in dieser Form bestehende Kooperation.

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